Allgemeine Vertragsbedingungen von Konrad Kulka Unternehmensberatung 

  1. Definition

    Konrad Kulka ist nachstehend als der Auftragnehmer zu verstehen, der sich verpflichtet hat, Coaching, Kurse oder Workshops durchzuführen oder andere Dienstleistungen zu erbringen. 

    Auftraggeber ist jeder, der mit Konrad Kulka einen Vertrag über die Durchführung von Kursen und/oder die Erbringung anderer Dienstleistungen abschließt. Teilnehmer ist, wer aufgrund eines Vertrages mit einem Auftraggeber an einem Konrad Kulka teilnimmt. 

    Betriebslehrgang ist ein Kurs für Mitarbeiter eines Auftraggebers. Ein offener Kurs ist ein Kurs, für den sich auch Einzelpersonen als Teilnehmer anmelden können. 

  2. Auftragsbestätigung/Geschäftsbedingungen

    Angebote von Konrad Kulka sind stets unverbindlich. Vertragliche Verpflichtungen für Konrad Kulka entstehen ausschließlich durch dessen schriftliche Auftragsbestätigung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausgeschlossen. 

    Für den Inhalt von Verträgen mit Konrad Kulka sind ausschließlich die Auftragsbestätigung und diese allgemeinen Vertragsbedingungen maßgeblich. 

  3. Allgemeine Verhaltensregeln 

  1. Es wird optimales Engagement der Teilnehmer erwartet. 

  2. Während der Kurszeiten dürfen die Teilnehmer – außer in dringenden Fällen – nicht durch 

    eingehende oder abgehende Nachrichten gestört werden. Handys sind abzuschalten. 

  3. Teilnehmer müssen aktiv am Kurs teilnehmen; stört ein Teilnehmer in der Weise, dass die Ergebnisse anderer Teilnehmer negativ beeinflusst werden, kann Konrad Kulka ihm das Recht auf weitere Teilnahme entziehen und zwar unbeschadet der Verpflichtung des Auftraggebers, das volle Teilnahmeentgelt für den betreffenden Teilnehmer zahlen zu 

    müssen.

4. Sitzungsort 

  1. Um gute Ergebnisse erzielen zu können, muss ein Sitzungsort den von Konrad Kulka gestellten Anforderungen entsprechen. 

  2. Für Betriebslehrgänge soll in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein geeigneter Sitzungsort gewählt werden. 

  3. Eine Änderung des Sitzungsortes ist für den Auftraggeber kein Grund zur Beendigung des Vertrages. 

  1. Preise

    Für alle Dienstleistungen und Kurse von Konrad Kulka werden die in der Auftragsbestätigung von Konrad Kulka angegeben Entgelte berechnet.Es besteht keine Umsatzsteuerpflicht

  2. Raum- und Unterbringungskosten 

    Die Raumkosten für Kurse von Konrad Kulka und die Reise- und Aufenthalteskosten von Teilnehmern und Trainer von Konrad Kulka trägt stets der Auftraggeber. 

  3. Zahlungsbedingungen

  1. Konrad Kulka ist berechtigt, vor der Durchführung von Kursen und vor Erbringung anderer Dienstleistungen vom Auftraggeber die Zahlung des Entgeltes für den Kurs oder andere Dienstleistungen zu verlangen und zwar einschließlich der Raum- und Unterbringungskosten gem. Ziffer 6. 

  2. Sämtliche Rechnungen von Konrad Kulka sind spätestens 8 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Muss der Auftrag innerhalb 8 Tagen ausgeführt werden, ist der Rechnungsbetrag sofort fällig. Als Zahlungstag gilt stets das Datum der Wertstellung der Gutschrift auf dem Auszug des Bankkontos von Konrad Kulka. 

  3. Eine Aufrechnung gegen sämtliche Ansprüche von Konrad Kulka ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Die Ausübung von Zurückhaltungsrechten ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. 

  4. Überschreitet der Auftraggeber die in Ziffer 7.1. genannten Zahlungstermine, gerät er auch ohne Mahnung mit Fristabzug in Verzug und hat alle fälligen Rechnungsbeträge von Konrad Kulka Zinsen in Höhe von 8% p.a. über dem Basiszinssatz gem. § 247 ZPO zu zahlen. Das Recht zur Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt unberührt. 

  5. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers auch nur mit einer einzigen Forderung, werden auch alle übrigen Forderungen von Konrad Kulka gegen den Auftraggeber sofort fällig und sind ebenfalls entsprechend Ziffer 7.4 ab dem Fälligkeitspunkt gem. Ziffer 7.d. zu verzinsen. 

8. Teilnahme 

  1. Nimmt der Auftraggeber an gebuchten Kursen nicht teil, bleibt er dennoch verpflichtet, an Konrad Kulka alle vereinbarten Entgelte zu zahlen. Dies gilt nicht, wenn und soweit Konrad Kulka die Nicht-Teilnahme zu vertreten hat. 

  2. Im Falle höherer Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Terror oder ähnliche Ereignisse, z.B. Streik, Aussperrung, bietet Konrad Kulka dem Auftraggeber die Möglichkeit, innerhalb von 3 Monaten nach geplanten Kurs die an einem gleichartigen Kurs teilzunehmen, sofern ein solcher auf dem Trainingsprogramm von Konrad Kulka vorgesehen und nicht ausgebucht ist oder aber mit Konrad Kulka einen in diese Frist von 3 Monaten fallenden neuen Termin für einen Betriebslehrgang zu vereinbaren, soweit die terminlichen Festlegungen von Konrad Kulka dies zulassen. 

    Im Falle des Ausfalls von Kursen wegen höherer Gewalt sind folgende Entgelte zu entrichten: 

    •   Bis zu 21 Tagen vor dem Kurstermin 25% der vereinbarten Entgelte 

    •   zwischen 20 und 14 Tagen vor dem Kurstermin 50% der vereinbarten Entgelte 

    •   zwischen 13 und 7 Tagen vor dem Kurstermin 75% der vereinbarten Entgelte 

    •   bei weniger als 7 Tagen vor dem Kurstermin 100% 

    •   Die mit dem Kurs verbundenen Nebenkosten (gem. Ziff. 6)sind im vollen Umfange 

      zu zahlen 

c. Vereinbart der Auftraggeber mit Konrad Kulka eine bestimmte Anzahl Kurse oder Kurstage für einen bestimmten Zeitraum und gelingt es ihm dann nicht, in dem vereinbarten Zeitraum die Kurse oder Kurstage abzunehmen oder beendet er vorzeitig den Vertrag, so bleibt er dennoch verpflichtet, die vereinbarten Kurse oder Kurstage an Konrad Kulka zu zahlen. Dies gilt nicht, wenn Konrad Kulka es zu vertreten hat, dass die vereinbarte Anzahl von Kursen oder Kurstagen nicht abgenommen wird.

d. Teilnehmer, die während eines Kurses nicht ständig anwesend sind, schulden dennoch das gesamte Teilnahmeentgelt einschließlich der Nebenkosten gem. Ziff.6. Nimmt ein Teilnehmer an einem offenen Kurs teil und ist er während der Kursdauer durch höhere Gewalt oder Krankheit gezwungen, den Kurs vorzeitig abzubrechen, so schuldet der Auftraggeber dennoch das vollständige Teilnahmeentgelt. 

In Absprache mit Konrad Kulka kann der Teilnehmer einen Ersatzkurs belegen. Die Nebenkosten gem. Ziff.6. sind in diesem Falle auch für den Ersatzkurs erneut vom Auftraggeber zu zahlen. 

9. Verzug von KONRAD KULKA 

a. Die Einhaltung von Fristen und Terminen durch Konrad Kulka setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen sowie vor allem die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen (Ziff.7.) und der sonstigen Verpflichtungen durch den Auftraggeber voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich Fristen angemessen und beim Kurs ist Konrad Kulka berechtigt, ohne vorherige Androhung oder Mahnung den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Die Berechtigung zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch Konrad Kulka bleibt in diesem Falle unberührt. 

Diese Regelungen gelten nicht, wenn Konrad Kulka die Verzögerung der Einhaltung von 

Verpflichtungen des Auftraggebers zu vertreten hat. b. Gerät Konrad Kulka in Verzug, kann der Auftraggeber – sofern er glaubhaft macht, dass 

ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5%, insgesamt jedoch höchstens 20% des Preises für den Teil der Leistungen von Konrad Kulka verlangen, der wegen des Verzuges nicht abgenommen werden kann.

c. Sowohl Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzögerung der Leistung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in Ziff.9.b. genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verspäteter Leistung, auch nach Ablauf einer Konrad Kulka etwa gesetzten Nachfrist zur Lieferung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. 

d. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 

e. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen von Konrad Kulka innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung von der Bestellung zurücktritt oder weiter auf der Leistung besteht und/oder welche der ihm zustehenden Ansprüche bzw. Rechte er geltend macht. 

10. Haftung von Konrad Kulka 

a. Konrad Kulka haftet für eine von ihr zu vertretende Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt und ersetzt bei einem von ihr verschuldeten Sachschaden den Aufwand für die Wiederherstellung der Sachen bis zu einem Betrag von 50.000,00€ je Schadensereignis. Bei einer Beschädigung von Datenmaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten und Informationen. 

b. Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen V erletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher V ertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. 

c. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 

11.Arbeitsmaterial

a. Die Kosten für das Kursmaterial der Teilnehmer ist im Kursentgelt enthalten.z. b. Das Kopieren und Vervielfältigen von Kursmaterial ist auch im Falle der internen Nutzung innerhalb des Unternehmens der Teilnehmer ausschließlich mit schriftlicher Einwilligung von Konrad Kulka zulässig. Alle Urheber- und Reproduktionsrechte für das gesamte Kursmaterial verbleiben ausschließlich bei Konrad Kulka: Im Falle eines V erstoßes des Auftraggebers/Teilnehmers gegen die Urheber- und Vervielfältigungsrechte von Konrad Kulka haben der Auftrageber und/oder der Teilnehmer als Gesamtschuldner an Konrad Kulka für jeden Einzelfall des Verstoßes eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00€ zu zahlen, wobei das Recht von Konrad Kulka auf Ersatz des durch einen solchen Verstoß entstandenen Schadens unberührt bleibt. 

12. Geheimhaltung 

Sämtliche Informationen, welche den Parteien im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Konrad Kulka und dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangen, gelten als streng vertraulich und sind entsprechend zu behandeln. Bei Betriebslehrgängen sorgt der Auftraggeber dafür, dass die Teilnehmer ebenfalls zur vertraulichen Behandlung der während der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen verpflichtet werden. 

13. Vertragsänderungen, Nebenabreden, Salvatorische Klausel; 

a. Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform b. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen rechtlich unwirksam oder aus Rechtsgründen undurchführbar sein, wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen davon nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Falle eine Vereinbarung treffen, die die betreffende Bestimmung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige, wirksame 

Bestimmung ersetzt. 

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

a. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss sämtlicher internationaler Übereinkommen. 

b. Alleiniger Gerichtsstand bei allen Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis ist ausschließlich der Sitz von Konrad Kulka. 

c.EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Quelle: eRecht24